Garantiebedingungen



1. Garantiezeitraum

euroline Produkte aus dem Hauptkatalog haben folgende Garantiezeit:

  • Premium-Line-Programm - 10 Jahre
  • Work-Line-Programm – 5 Jahre
  • Weitere Produkte – 5 Jahre 

euroline als Hersteller verlängert die Garantiezeit durch diese zusätzliche Herstellergarantie. 

Diese Garantiedauer gilt ausschließlich für die im euroline Hauptkatalog angebotenen Produkte und nur für Produkte, die nach dem 01.01.2014 gekauft wurden (gemäß Kaufbeleg). Für alle anderen Produkte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. 

2. Garantieleistungen 

2.1 Die Garantie beginnt am Tag des Kaufes. Als Nachweis dienen Rechnungen oder Kaufbelege. 

2.2 Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Material-, Produktions- oder Konstruktionsfehler, die euroline zu vertreten hat. 

2.3 Nicht unter die Garantie fallen Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, unsachgemäße Behandlung oder Veränderung der Ware zurückzuführen sind. 

2.4 Der Garantieanspruch besteht ausschließlich für Schäden am Vertragsgegenstand. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 

2.5 Im Garantiefall wird nach unserem Ermessen nachgebessert oder Ersatz geleistet. 

2.6 Kein Garantieanspruch gilt für Aufwendungen für Aus- und Einbau, die Überprüfung entsprechender Teile und Forderungen nach entgangenem Gewinn und Schadenersatz. 

3. Rücktransport 

Der Garantiebegünstigte hat die Ware zur Prüfung bzw. grundsätzlichen Feststellung des Garantiefalles auf seine Kosten und auf seine Gefahr an euroline (Bad Pyrmont) zu versenden. Im anerkannten Garantiefall erstattet euroline die Kosten des günstigsten Transportweges. 

Sonstiges: Auf Grund einer Normänderung wird jede Produktgruppe ab 2018 mit Bedienungsanleitungen in mehreren Sprachen ausgestattet. Außerhalb dieser Garantiebedingungen sollten Leitern auf Beschädigung und Teilegarantie untersucht werden. Hierfür bieten wir dem Verbraucher Seminare an um höhere Unfallzahlen zu vermeiden.

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