Zusätzliches Geländer für Artikel 510 Treppe mit 60° Steigwinkel und 14 Stufen 

  • Treppengeländer bei 60° Neigung ohne Knieleiste  
  • Ab einer Steighöhe von 500 mm sowie einem Luftspalt > 180 mm, zwischen Konstruktion und bauseitigem Objekt, ist gemäß DIN EN ISO 14122 an der entsprechenden Seite ein Geländer einzusetzen
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